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Hundehalter

Hundehalter sind verpflichtet, Ihren Hund nach einem Zuzug oder nach einer Neuanschaffung bei der Gemeinde anzumelden. Für die Anmeldung benötigen wir eine Kopie des Hundebüchleins sowie einen Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Falls Sie bisher noch nicht Hundehalter waren, erhalten Sie von uns Ihre Personen-ID-Nummer. Zusätzlich muss ein Tierarzt Ihren Hund mit einem Chip ausstatten und ihn in die schweizweite AMICUS-Datenbank eintragen.

Wenn Sie Ihren Hund weitergeben oder wenn Ihr Hund stirbt, bitten wir Sie, uns dies zu melden. Als Gemeinde führen wir das kommunale Hunderegister.

Die Hundesteuern sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Abgabepflicht besteht für die am Stichtag 1. April gehaltenen Hunde.

Von den Abgaben befreit sind Halter oder Halterinnen von:

  • Hunden, welche noch nicht drei Monate alt sind,
  • Diensthunden der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps,
  • Blindenführhunden 
  • Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben.

Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00.

Die Rechnungen werden jeweils im April versendet. Falls Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.