Bewilligung von Anlässen
Gemäss §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn ist für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe sowie für den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses eine Anlassbewilligung erforderlich. Zuständig dafür sind gemäss §100 die Einwohnergemeinden.
Eine Anlassbewilligung ist erforderlich, wenn an einem öffentlichen Anlass ausserhalb eines bewilligten Gastwirtschaftsbetriebs Speisen oder Getränke (alkoholisch oder alkoholfrei) zum Konsum vor Ort gegen Entgelt abgegeben werden und dabei öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Je nach Grösse und Art des Anlasses können zusätzliche Bewilligungen oder Konzepte (z. B. Verkehr und Sicherheit) erforderlich sein. Für Grossanlässe ab 500 Personen ist ein Sicherheits- und Verkehrskonzept zusammen mit dem Gesuch einzureichen. Ein Jugendschutzkonzept ist einzureichen, wenn an einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkauft oder abgegeben werden. Zudem ist eine verantwortliche Person für den Jugendschutz zu benennen. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Merkblättern und Checklisten.
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Gesuchsunterlagen mindestens 6 Wochen vor dem Anlass ein. Für Grossanlässe können längere Fristen gelten (ca. 3 Monate). Die Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Formulare
- Gesuchsformular: Anlässe bis 500 Personen
- Gesuchsformular: Anlässe ab 500 Personen
- Jugendschutzkonzept
Checklisten für Veranstalter
- Checkliste: Brandschutz (SGV)
- Checkliste: Gas bei Veranstaltungen
- Checkliste: Sicherheits- und Verkehrskonzept (ab 500 Personen)