Navigieren in Büren SO

Einbürgerung

Wer zwei Jahre in der Gemeinde Wohnsitz hat, kann ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Dies gilt auch für ausländische Staatsangehörige, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie im Einbürgerungs-Reglement der Gemeinde Büren.