Beglaubigungen
Eine Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie.
Beglaubigungen werden am Schalter der Gemeindeverwaltung vorgenommen.
Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Person getätigt wird und die unterschreibende Person sich mit Pass oder Identitätskarte ausweist.
Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.
Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie und ersetzt keine Beurkundung (Eine Beurkundung betrifft den Inhalt eines Schriftstücks).
Die Gebühr beträgt CHF 10.00