Anmeldung in Büren (Zuzug)
Herzlich willkommen in Büren!
Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug zu erfolgen. Sie können am Schalter unserer Einwohnerkontrolle zur Anmeldung vorsprechen oder die Anmeldung mittels eUmzug vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Anmeldung in Büren in Ihrer alten Wohngemeinde abmelden müssen.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Krankenkassenversicherungsnachweis
- Identitätskarte oder Pass
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Familienausweis oder Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder (bei getrennt lebenden, geschiedenen oder unverheirateten Eltern)
- Einverständniserklärung Zuzug bei getrennt lebenden Eltern
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung:
- Gültiger Pass / gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis oder Arbeitsvertrag oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung
- Krankenkassenversicherungsnachweis
- Zivilstandsnachweis
- Familienausweis oder Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
- Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Verwaltung oder Eigentümer)
- Sorgerechtsnachweis bei minderjährigen Kindern (bei getrennt lebenden, geschiedenen oder unverheirateten Eltern.
Für ausländische Staatsangehörige ist bei einem Zuzug vom Ausland ausschliesslich die Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste möglich.
Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich, da bei einem interkantonalen Zuzug ein Gesuch um Kantonswechsel gestellt werden muss. Der Ausländerausweis muss bei einem interkantonalen Zuzug im Original abgegeben werden.
Ausländische Staatsangehörige haben zusätzliche Gebühren für den Ausländerausweis zu entrichten.