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Anlassbewilligung

Möchten Sie in Büren einen Anlass oder eine Veranstaltung durchführen und/oder findet ein Verkauf von Speisen und Getränken gegen Entgelt statt? Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Bewilligung von Anlässen.

Gemäss §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn, ist für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, sowie für den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses, eine Anlassbewilligung erforderlich, wofür gemäss §100 die Einwohnergemeinden zuständig sind.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse und Art des Anlasses können verschiedene weitere Bewilligungen oder Konzepte (Verkehr / Sicherheit) notwendig werden.

Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens drei Monate vor dem Anlass ein. Für Grossanlässe können längere Fristen verlangt werden.

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