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Adressauskünfte

Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Alle anderen Stellen/Personen, richten Ihre Anfrage bitte schriftlich an die Einwohnerkontrolle oder erscheinen persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.

Im Rahmen des Datenschutzgesetzes geben wir Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort und Staatsangehörigkeit, Adresse, Zuzugs- und Wegzugsort sowie Datum von Zu- und Wegzug einzelner Personen bekannt. Der Zivilstand und das Todesdatum werden nur bekannt gegeben, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Die Gebühr für Auskünfte an Kredit-/Inkasso-Institute beträgt CHF 12.00, bei Postversand zusätzlich CHF 5.00 für Porto und Verpackung.