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Herabstufung der Waldbrandgefahrenstufe

Der Kanton hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort auf. Dennoch gilt weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3): Die jüngsten Regenfälle brachten nur oberflächliche Entspannung, während tiefere Schichten trocken bleiben.

Verhaltensregeln und Vorsichtsmassnahmen:

  • Befestigte Feuerstellen: Feuer dürfen ausschliesslich in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden.

  • Verzicht bei Wind: Bei aufkommendem Wind ist auf offenes Feuer im Wald und in Waldesnähe zwingend zu verzichten (Gefahr von Funkenflug).

  • Lokale Unterschiede: Trockene Bestände und windanfällige Lagen weisen oft ein höheres Risiko auf als der kantonale Durchschnitt.

  • Zündquellen meiden: Schon Funken oder weggeworfene Streichhölzer können Flächenbrände auslösen.