Herabstufung der Waldbrandgefahrenstufe
Der Kanton hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort auf. Dennoch gilt weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3): Die jüngsten Regenfälle brachten nur oberflächliche Entspannung, während tiefere Schichten trocken bleiben.
Verhaltensregeln und Vorsichtsmassnahmen:
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Befestigte Feuerstellen: Feuer dürfen ausschliesslich in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden.
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Verzicht bei Wind: Bei aufkommendem Wind ist auf offenes Feuer im Wald und in Waldesnähe zwingend zu verzichten (Gefahr von Funkenflug).
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Lokale Unterschiede: Trockene Bestände und windanfällige Lagen weisen oft ein höheres Risiko auf als der kantonale Durchschnitt.
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Zündquellen meiden: Schon Funken oder weggeworfene Streichhölzer können Flächenbrände auslösen.