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Waldbrandgefahr im ganzen Kanton

Gefahrenstufe

Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton als «erheblich» beurteilt (Stufe 3).

Verhaltenshinweise

Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Gefahrenbeschrieb

In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht kann sich sehr leicht entzünden. Die noch gründe Bodenvegetation hindert ein rasche Brandausbreitung. Die unteren Bodenschichten sind nur noch vereinzelt brandhemmend. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig: Die Humusschicht wird teilweise verbrannt. Flugfeuer sind mit Wind möglich, insbesondere in Nadelholzbeständen. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Insbesondere bei zunehmendem Wind und in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.

Allgemeine Lage

Vielerorts ist die Streuschicht trocken bis sehr trocken. Mit den hohen Temperaturen über 30 Grad Celsius und der tiefen Luftfeuchtigkeit (nachmittags teils unter 30 Prozent) ist die Entzündbarkeit sehr hoch. Auch der Boden wird zunehmend trocken, die Bodenvegetation ist aber noch grün. Vorerst rechnen wir mit Bränden auf Feldern, erste unkontrollierte Feuer sind aber auch an sonnigen Waldrändern zu erwarten. Nicht korrekt gelöschte Feuerstellen können im umliegenden Boden weiterbrennen.

Entwicklung und Tendenz

Die hohen Temperaturen bleiben auch nächste Woche. Niederschläge in Form von einzelnen Hitzegewittern reduzieren die Gefahr nur lokal und kurzfristig. Die Situation verschärft sich innerhalb der Stufe 3.

Beurteilte Waldbrandgefahr beider Basel, Solothurn und Bern

Die Gefahr ist in allen Kantonen auf der Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr. Dieselbe Information haben wir auch von den weiteren Nachbarkantonen AG, LU, JU und NE.