Öffentliche Planauflage
KommunalerTeilzonenplan Pfaffengrung
Umfassend folgende Unterlagen:
Gleichzeitig liegt zur Orientierung (kein Genehmigungsinhalt) der Planungsbericht auf.
Auflagezeit Die Auflage erfolgt vom 25. April 2024 bis 24. Mai 2024
Auflageort Gemeindeverwaltung, Seewenstrasse 18, 4413 Büren, zu den offiziellen Öffnungszeiten. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.bueren-so.ch eingesehen werden. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Exemplar des Teilzonenplans und des Zonenreglements.
Einsprachen Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Nutzungsplanung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat, Seewenstrasse 18, 4413 Büren, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Büren, 25.04.2024
Der Gemeinderat
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