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Öffentliche Planauflage

KommunalerTeilzonenplan Pfaffengrung

Umfassend folgende Unterlagen:

Gleichzeitig liegt zur Orientierung (kein Genehmigungsinhalt) der Planungsbericht auf.

Auflagezeit     Die Auflage erfolgt vom 25. April 2024 bis 24. Mai 2024

Auflageort      Gemeindeverwaltung, Seewenstrasse 18, 4413 Büren, zu den offiziellen Öffnungszeiten. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.bueren-so.ch eingesehen werden. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Exemplar des Teilzonenplans und des Zonenreglements.

Einsprachen   Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Nutzungsplanung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat, Seewenstrasse 18, 4413 Büren, Einsprache erheben. Die Einsprachen sind schriftlich zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Büren, 25.04.2024

Der Gemeinderat


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