Publikation Wahl Inventurbeamtin
Gemäss § 34 Abs. 1 und Abs. 7 der von der Gemeindeversammlung am 22. Juni 2021 beschlossenen Gemeindeordnung von Büren wählt der Gemeinderat die Inventurbeamtin (vgl. § 35 Abs. 4).
Esther Altermatt, ehemalige Gemeindepräsidentin, stellt sich für die neue Amtsperiode 2021-2025 (01.01.2022-31.12.2025) nochmals zur Verfügung.
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Wahl der Inventurbeamtin durch die Gemeindebehörde der Gemeinde Büren für die Amtsperiode 2021 - 2025 (01.01.2022 bis 31.12.2025) hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2021 folgende Person gewählt (§ 34 Gemeindeordnung):
Esther Altermatt, 1958, Ringweg 13, FDP, bisher
Rechtsmittel: Beschwerde an das Departement (eingeschrieben) innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§ 200 Abs. 1 lit. g GG).
Gemeinde Büren
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