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Zu- und Wegzüger

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind:

  • Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Zuzüger haben einen gültigen Ausweis, den Heimatschein und eine Kopie des Krankenkassen- Versicherungsnachweises beizubringen. 
  • Ausländische Staatsangehörige haben zudem einen gültigen Pass und den aktuellen Ausländerausweis mitzubringen.
  • Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder. Wochenaufenthalter sind verpflichtet einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern.
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