Publikation Stille Wahlen Gemeinderat
Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Gemeinderat der Gemeinde Büren für die Amtsperiode 2021- 2025 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).
Als Mitglieder des Gemeinderats sind gewählt: Publikation Stille Wahlen Gemeinderat
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