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Öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage

Gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) § 14 ff und § 39 legt die Gemeinde Büren öffentlich auf:

Erschliessungsplan «ob den Reben»

Naturkonzept Erdweg und Trockensteinmauer

  • Situation Gesamtübersicht / Detailschnitte 1:500 / 1:100

Diesem Plan kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung zu (§ 39 Abs. 4 PBG).

Auflagezeit

Die Auflage erfolgt während 30 Tagen, vom 9. Mai 2019 bis 11. Juni 2019

Auflageort

Gemeindeverwaltung Büren SO

Öffnungszeiten

Während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten:

Mittwoch,          10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag,     16.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Einsprachen

Sind während der Auflagezeit (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Büren SO schriftlich und begründet einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Einsprache nicht eingetreten.

Gemeinde Büren

Der Gemeinderat


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