Neuzuzüger
Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind:
- Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Zuzüger haben einen gültigen Ausweis, den Heimatschein und eine Kopie des Krankenkassen- Versicherungsnachweises beizubringen.
Ausländische Staatsangehörige haben zudem einen gültigen Pass und den aktuellen Ausländerausweis mitzubringen. - Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder.
- Wochenaufenthalter sind verpflichtet einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern.